Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

Morpheus Styling – Fahrzeugaufbereitung

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von Morpheus Styling im Bereich Fahrzeugaufbereitung, Lackschutz und verwandter Leistungen erbracht werden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur wirksam, wenn Morpheus Styling diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Morpheus Styling kommt durch die schriftliche oder digitale Bestätigung eines Angebots oder durch die verbindliche Terminvereinbarung zustande.

2.2 Die Terminvereinbarung gilt als verbindlich, sobald eine Terminbestätigung durch Morpheus Styling erfolgt ist.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung, dem schriftlichen Angebot oder der im Rahmen der Terminvereinbarung abgestimmten Leistungsbeschreibung.

3.2 Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert angeboten und berechnet.

3.3 Morpheus Styling behält sich vor, Leistungen abzulehnen, wenn das Fahrzeug in einem Zustand angeliefert wird, der eine fachgerechte Durchführung nicht erlaubt oder ermöglicht (z. B. extremer Verschmutzungsgrad, Ungezieferbefall, biogefährliche Substanzen). In diesem Fall kann eine Aufwandspauschale für die Beurteilung berechnet werden.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Die angegebenen Preise sind verbindlich, sobald der Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt wurde.

4.2 Der vereinbarte Gesamtbetrag ist vollständig bei Abholung des Fahrzeugs zu entrichten, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

4.3 Morpheus Styling behält sich vor, in begründeten Einzelfällen (z. B. bei aufwändigen Sonderleistungen oder auf ausdrücklichen Wunsch beider Parteien) eine Anzahlung zu vereinbaren. Diese wird gesondert schriftlich festgehalten.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist Morpheus Styling berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu erheben.

§ 5 Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Eingangsinspektion

5.1 Bei Übergabe des Fahrzeugs wird gemeinsam mit dem Kunden eine Eingangsinspektion durchgeführt. Alle zum Zeitpunkt der Übergabe sichtbaren Schäden, Mängel und Besonderheiten (z. B. Kratzer, Dellen, Lackschäden, defekte Bauteile) werden in einem Schadensprotokoll schriftlich festgehalten und von beiden Parteien bestätigt.

5.2 Schäden, die nicht im Schadensprotokoll erfasst wurden, können nach Leistungserbringung nicht reklamiert werden, es sei denn, sie wurden nachweislich durch Morpheus Styling verursacht.

5.3 Sollten im Zuge der Aufbereitung Schäden sichtbar werden, die vor der Leistungserbringung nicht erkennbar waren (z. B. unter Schmutzschichten verborgene Kratzer), werden diese unverzüglich mit Fotos und Videos dokumentiert. Die Aufnahmen erhalten automatisch einen digitalen Zeitstempel als Nachweis.

5.4 Morpheus Styling haftet nicht für Schäden, die auf vorhandenen, nicht offengelegten Mängeln beruhen (z. B. defekte Lackversiegelungen, undichte Dichtungen, lose Anbauteile).

§ 6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pünktlich zum vereinbarten Termin bereitzustellen. Persönliche Gegenstände im Fahrzeuginnenraum sind vor der Übergabe zu entfernen.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass Morpheus Styling alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Zugangs- und Handlungsmöglichkeiten am Fahrzeug erhält.

6.3 Bei Nichteinhaltung der Pflichten aus Abs. 6.1 ist Morpheus Styling berechtigt, den Auftrag zu verweigern oder entstandenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

§ 7 Nutzung von Kundenfahrzeugen für Bild- und Videomaterial

7.1 Morpheus Styling ist berechtigt, während und nach der Leistungserbringung Fotos und Videos des Kundenfahrzeugs zu erstellen. Dies dient der Qualitätssicherung sowie der Dokumentation.

7.2 Die erstellten Medien dürfen zu Werbezwecken verwendet werden, insbesondere auf Social-Media-Kanälen, der eigenen Website und in Printmedien.

7.3 Kennzeichen und erkennbare persönliche Merkmale werden bei der Veröffentlichung in der Regel unkenntlich gemacht, sofern der Kunde nichts anderes angibt.

7.4 Wünscht der Kunde eine vollständige Unterlassung der Mediennutzung, ist dies vor Auftragsausführung schriftlich mitzuteilen. Ein nachträglicher Widerruf ist nur insoweit möglich, als Inhalte noch nicht veröffentlicht wurden.

§ 8 Stornierung, Umbuchung und Nichterscheinen

8.1 Kostenfreie Stornierung

Der Kunde kann den vereinbarten Termin bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei und ohne Angabe von Gründen stornieren. Es entstehen keinerlei Kosten.

8.2 Kostenfreie Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Morpheus Styling wird in diesem Fall einen alternativen Termin nach Verfügbarkeit anbieten.

8.3 Nichterscheinen ohne Absage (No-Show)

Erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht und erfolgt keine vorherige Absage oder Umbuchung, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages fällig. Diese Gebühr dient dem Ausgleich des nicht anderweitig nutzbaren Zeitfensters sowie der entstandenen Vorbereitungskosten. Die Ausfallgebühr wird schriftlich in Rechnung gestellt.

Bei wiederholtem Nichterscheinen ab dem zweiten Mal behält sich Morpheus Styling vor, künftige Buchungen abzulehnen.

8.4 Absage durch Morpheus Styling

Morpheus Styling behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen betrieblichen Gründen (z. B. Maschinenausfall, Krankheit, höhere Gewalt) zu verschieben oder abzusagen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

9.1 Morpheus Styling haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Morpheus Styling nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.3 Morpheus Styling übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf versteckten Mängeln oder nicht offengelegten Defekten des Fahrzeugs beruhen (vgl. § 5).

§ 10 Fahrzeugübergabe und Abholung

10.1 Das Fahrzeug ist zum abgesprochenen Abholtermin abzuholen, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung über die Fertigstellung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.2 Bei Überschreitung der Abholfrist ohne abweichende Vereinbarung behält sich Morpheus Styling vor, Standgebühren in Höhe von 50 € pro angefangenem Tag zu berechnen.

§ 11 Datenschutz

11.1 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten) werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und für interne Zwecke verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

11.2 Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auf Anfrage erteilt Morpheus Styling Auskunft über gespeicherte Daten.

11.3 Für die Nutzung von Fahrzeugmedien zu Werbezwecken gelten die Bestimmungen gemäß § 7.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Gerichtsstand und geltendes Recht

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern gilt der Sitz von Morpheus Styling als ausschließlicher Gerichtsstand.

13.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO).

Diese AGB wurden zuletzt im Mai 2025 überarbeitet.